
In Druckluft investieren und von staatlicher Förderung profitieren
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Investitionen in energieeffiziente Drucklufttechnologien mit bis zu 30 Prozent der Netto-Investitionskosten.
Die BAFA-Förderung im Überblick:
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. € (= KMU)
- Unternehmen über 250 Beschäftigten ohne Umsatzbegrenzung (= sonstige und große Unternehmen)
Was wird gefördert?
- Neuanschaffung oder Ersatzinvestition in hocheffiziente Druckluftsysteme und Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Investitionen ab einem Volumen von 2000 €
- Förderung der Nebenkosten für Planung und Installation bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten
- Einhaltung der technischen Effizienzkriterien vorausgesetzt (Kriterien und Grenzwerte für Drucklufterzeuger sind unverändert)
In welcher Höhe wird gefördert?
- Bei KMU: 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei sonstigen und großen Unternehmen: 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die Obergrenze der Förderung beträgt 30.000 € pro Standort
Wie wird die Förderung beantragt?
- Elektronische Beantragung der Förderung (vor Bestellung) auf der Seite des BAFA. Inkl. Upload eines Handelsregisterauszuges und aktuellem Produktblatt
- Nach der Antragsbewilligung muss die Anlage innerhalb von neun Monaten betriebsbereit installiert sein
- Die Verwendungsnachweiserklärung erfolgt über das Verwendungsnachweisformular auf der Seite des BAFA. Der Vorgang muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
- Bei Mietkauf oder Leasing sind die Ratenzahlungen nur für die 9 Monate des Bewilligungsraums zuwendungsfähig
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