
Investitionen vom Staat: Wir beraten Sie kompetent und umfassend über aktuelle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie selbstverständlich bei entsprechenden Anträgen.
In Zeiten der Energiewende unterstützt der Staat massiv Investitionen, die zu mehr Energieeffizienz und damit einem geringeren CO2-Ausstoß beitragen. Für viele Anschaffungen und Modernisierungen können direkt Fördergelder beantragt werden. Doch auch steuergünstige Abschreibungsmodelle eröffnen neue finanzielle Möglichkeiten.
Gefördert werden beispuelsweise Neuanschaffung oder Ersatzinvestition in hocheffiziente Druckluft- und Vakuumsysteme, sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung ab einem Investitionsvolumen von 2.000 Euro. Auch die Nebenkosten für Planung und Installation bis zu einem Anteil von maximal 30% der Netto-Investitionskosten sind förderfähig. Unsere Experten beraten Sie gern!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Investitionen in energieeffiziente Drucklufttechnologien mit bis zu 40 % der Netto-Investitionskosten. Schon ab einem Investitionsvolumen von 2.000 Euro winken nicht nur geringere Energiekosten, sondern auch attraktive Fördergelder. Förderungsfähig sind Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro (KMU), sowie Unternehmen über 250 Beschäftigten ohne Umsatzbegrenzung.
Die Förderungshöhe beträgt bei KMU 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei sonstigen und großen Unternehmen 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Obergrenze der Förderung beträgt 30.000 Euro pro Standort.
Die passende Lösung für Ihre Branche oder Anforderung haben wir auch für Sie.
Überzeugen Sie sich selbst.
Gern beraten wir Sie ausführlich und rechnen mögliche BAFA-Förderungen bereits in unsere Kalkulation mit ein.
Wir stehen Ihnen gern bei der elektronische Beantragung der BAFA-Förderung (vor Bestellung) mit Rat und Tat zur Seite. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihren Handelsregisterauszug und unser aktuelles Produktdatenblatt. Nach der Antragsbewilligung muss die Anlage innerhalb von neun Monaten betriebsbereit installiert sein. Die Verwendungsnachweiserklärung erfolgt dann über das Formular der BAFA.
Der gesamte Vorgang muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein. Bei Mietkauf oder Leasing sind die Ratenzahlungen nur für die 9 Monate des Bewilligungsraums zuwendungsfähig.
Montag bis Donnerstag 7.30-16.30 Uhr und Freitag 7.30-15.15 Uhr